Immobilien

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Der Erwerb von und die Veranlagung in Immobilien stellen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Die Besteuerungssituation bei Immobilien nimmt dabei entscheidenden Einfluss auf die optimale Gestaltung von Immobilientransaktionen. Die Immobilienertragsteuer und die Grunderwerbsteuer sollen ab 1.01.2016 erhöht werden, weshalb sich für viele die Frage stellt, ob man Haus- und Grundbesitz noch schnell an die zukünftigen Erben übergeben sollte. So wird jeder, der seine Immobilie im nächsten Jahr verkauft, 30 % Immobilienertragsteuer statt bisher 25 % bezahlen müssen. Ausgenommen davon ist nur die Veräußerung des Hauptwohnsitzes zu Lebzeiten. Auch, wer ein Grundstück oder Immobilien erbt oder geschenkt bekommt, muss ab 2016 fast immer tiefer in die Tasche greifen. Gemäß der Reform ist der Verkehrswert die zukünftige Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer auch bei Übertragung im Familienverband. Ob sich eine vorzeitige Übertragung lohnt, ist jedoch immer im Einzelfall zu prüfen.

Steuerberater Wien Immobilien: Was auch immer Sie mit Ihrer Liegenschaft planen, gerade im Immobilienbereich mit sich ständig verändernden Gesetzen ist es wichtig, einen erfahrenen Partner an seiner Seite zu haben.

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