SVS Beratung

Besser vorsorgen als später nachzahlen

Wenn im dritten Jahr nach Beginn Ihrer Selbstständigkeit die Beiträge für die Sozialversicherung auf Basis des realen Einkommens berechnet werden, ist der erste Glanz der Selbstständigkeit meist mit einem Schlag verflogen. Da kann es schnell passieren, dass das Einkommen der nächsten Jahre nur noch dazu aufgewendet wird, die Zahlungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVS) zu leisten. Unsere SVS-Beratung Wien: Denn ab dem dritten Kalenderjahr nach Gründung Ihres Unternehmens werden Ihre Sozialversicherungsbeiträge anhand des tatsächlichen Einkommens gemäß Einkommensteuerbescheid nachbemessen.

 

Gerade Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer brauchen oft besondere Unterstützung, weil sie die fehlende Erfahrung im Umgang mit einer Vielzahl von Behörden und Normen durch kompetente Beratung ersetzen müssen. Wir berechnen Ihnen bereits lange im Vorhinein eventuelle Nachzahlungen an Sozialversicherungsbeiträgen, damit Sie sich den entsprechenden Betrag rechtzeitig zur Seite legen können. Somit bleibt Ihnen die unangenehme Überraschung einer unerwarteten Nachzahlung erspart.

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